Der Westpark Servicebereich
Formulare
Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per Mail an info@westpark-im.at oder per Post.
Eventuell benötigte Nachweise, Beilagen und Unterschriften bitte nicht vergessen.
Wissenswertes
Hier finden Sie wichtige Informationen, welche wir für Sie aufbereitet und verständlich beschrieben haben.
FAQs
Uns ist wichtig, dass Sie zu häufigen Fragestellungen rasch die passende Antwort finden. Hier haben wir in den untenstehenden FAQs die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Darüber hinausgehende Fragen beantworten wir gerne unter info@westpark-im.at oder unter der Telefonnummer-Nr.: 07242 44857.
FAQs
-
Wie setzt sich meine Vorschreibung zusammen?
Für Eigentumsobjekte besteht die monatliche Vorschreibung aus dem Reparaturfonds und den Akonti für Betriebskosten, Wasser und Heizung.
Für Mietobjekte wird die Miete für Wohnung, Büro oder Garage sowie die Akonti für Betriebskosten, Wasser und Heizung vorgeschrieben.
In manchen Objekten werden die Heiz- und Wasservorschreibungen auch direkt von unserer Partnerfirma Meßtechnik FMB GmbH an Sie vorgenommen.
-
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Die von Ihnen geleistete Kaution hat den Zweck, Mietzinszahlungen oder von Ihnen verursachte Beschädigungen am Mietobjekt sicherzustellen. Sollten Sie den Mietzins nicht bezahlen oder Schäden verursacht haben, ist der/die VermieterIn berechtigt, die Kaution zurückzubehalten.
Beim Beginn Ihres Mietverhältnisses und bei der Rückgabe wird sowohl am Übergabeprotokoll als auch mittels Fotos festgehalten, in welchem Zustand sich das Mietobjekt befindet. Es muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es angemietet wurde.
Gibt es keine Beanstandungen seitens des Vermieters/der Vermieterin über eine gewöhnliche Abnutzung innerhalb der Mietdauer hinaus, erhalten Sie die Kaution binnen angemessener Frist zurück.
-
Muss ich eine Haushaltsversicherung abschließen?
Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an Gegenständen in Ihrem Miet- oder Eigentumsobjekt ab, z.B. Elektrogeräte oder Möbel. Tipp: Bevor Sie eine Versicherung abschließen, prüfen Sie genau, welche Leistungen Sie brauchen. Der Abschluss einer Haushaltsversicherung ist zwar nicht verpflichtend - um im Falle eines Falles jedoch sorgenfrei abgesichert zu sein, raten wir Ihnen eine Haushaltsversicherung abzuschließen.
-
Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn es zu einem Schaden kommt?
Sie sind verpflichtet, jeden Schaden an Ihrem gemieteten Objekt schnellstmöglich zu melden. Dokumentieren Sie den Schaden und den Schadenshergang und fertigen Sie Fotos an.
Gerne können Sie das auf unserer Homepage www.westpark.at im Servicebereich zur Verfügung stehende Formular „Schadensmeldung“ verwenden. Wenn Sie keine Zeit verstreichen lassen möchten, melden Sie sich telefonisch unter +43 7242 44857 oder hinterlassen eine Nachricht. Unser erfahrenes Team wird Sie rasch über alle weiteren Schritte informieren.
Sollten Sie als MieterIn oder EigentümerIn außerhalb unserer Bürozeiten dringend Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Partnerunternehmen. Sie finden die Kontaktdaten am schwarzen Brett im Eingangsbereich Ihres Wohngebäudes oder auf unserer Homepage im Servicebereich.
-
Wie kann ich einen Schlüssel nachbestellen?
Im Menü unserer Homepage www.westpark.at finden Sie die Schaltfläche „Servicebereich“. Dort steht Ihnen unter anderem auch das Formular „Schlüsselbestellung“ zur Verfügung. Sie können die vorgesehenen leeren Felder direkt auf Ihrem Computer, Tablet oder Handy befüllen. Übermitteln Sie uns anschließend das Formular per E-Mail oder per Post. Bitte beachten Sie, dass Schlüsselbestellungen kostenpflichtig sind.
Im Falle von Verlust, Diebstahls oder Beschädigung eines/mehrerer Schlüssel ist die Westpark Immomanagement GmbH umgehend zu verständigen. Sollten bei der Rücknahme Ihres Miet- oder Eigentumsobjektes Schlüssel fehlen, muss der Zylinder der Türe auf Ihre Rechnung getauscht werden.
-
Ich habe Probleme mit meinen Nachbarn – an wen kann ich mich wenden?
Suchen Sie zunächst immer das Gespräch mit Ihren Nachbarn und versuchen Sie, im Sinne eines guten Miteinanders dadurch die Situation zu klären. Gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis und Höflichkeit machen das Zusammenleben angenehm. Bitte beachten Sie, dass von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten ist. Sollte das Ausmaß der Ruhestörung das ortsübliche Maß übersteigen, wenden Sie sich bitte an die Polizei. Die Hausverwaltung kann bei Nachbarschaftskonflikten stets nur vermittelnd auftreten.
-
Darf ich im Stiegenhaus mein Schuhregal oder andere Gegenstände aufstellen?
NEIN. Im Falle eines Brandes können im Stiegenhaus abgestellte Gegenstände den Fluchtweg versperren, die Löscharbeiten der Feuerwehr behindern oder zu gefährlichen Stolperfallen werden. Allgemeine Teile der Liegenschaft, wie z.B. Stiegenhäuser sind keine Abstellflächen! Durch abgestellte Gegenstände können in Notsituationen noch größere Sach- oder Personenschäden entstehen!
-
Mein Abfluss in der Küche/Bad … ist verstopft, was kann ich tun?
Achten Sie als Vorbeugung zunächst darauf, welche Flüssigkeiten Sie in Abflüsse leeren. Fett und Speiseöl sind NICHT wasserlöslich und hinterlassen Rückstände in den Rohren, welche schnell fest werden und den Abfluss verstopfen. Fett und Speiseöl sollten Sie daher immer im Restmüll oder in speziellen Sammelbehältern des ASZ für Fett und Speiseöl entsorgen.
In der Badewanne oder Dusche empfehlen wir die Verwendung von Abfluss-Sieben, welche Haare und Schmutz zuverlässig auffangen. TIPP: Verwenden Sie überschüssiges Kochwasser (oder kochen Sie Wasser im Wasserkocher auf) zum Spülen Ihrer Abflüsse. Viele Verstopfungen lösen sich dadurch auf. Sollten all diese Maßnahmen keinen Erfolg haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per E-Mail oder verwenden Sie das auf der Homepage zur Verfügung stehende Kontaktformular.
-
Wann erhalte ich die jährliche Betriebskostenabrechnung zugesandt?
Laut Mietrechtsgesetz bzw Wohnungseigentumsgesetz muss die Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni des Folgejahres an die Mieter/Eigentümer gestellt werden. Sollten Sie der Übermittlung per E-Mail zugestimmt haben, wird diese an die bekannt gegebene Mail-Adresse versandt.
-
Was sind die Vorteile einer SEPA-Lastschrift?
Mit einer SEPA Lastschrift (= Einziehungsauftrag) erteilen Sie der Westpark Immomanagement GmbH die Berechtigung, Zahlungen von Ihrem Konto automatisch abzubuchen. Die Westpark Immomanagement GmbH als Zahlungsempfänger zieht das Geld stets pünktlich zum Datum der Fälligkeit von Ihrem bekanntgegebenen Konto ein. Die SEPA-Lastschrift ist ein sehr sicheres Zahlungsverfahren.
-
Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt, wer kann mir helfen?
Versuchen Sie in Ruhe zu bewahren. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Ihnen in diesem Fall schnell geholfen werden kann.
- Haben Sie bei jemandem einen Ersatzschlüssel aufbewahrt?
- Benötigen Sie ein Telefon, um jemanden zu kontaktieren? Bitten Sie Ihre Nachbarn um Hilfe!
- Kontaktieren Sie bitte einen Schlüsseldienst. Sie finden den Kontakt der Schlüsselzentrale
Winzer (Tel. 07242 44035) auch am schwarzen Brett in Ihrer Wohnanlage.
Tipp: Sofern Sie diese Leistung mitversichert haben, sind Kosten, die durch das Aufsperren durch Schlüsseldienste entstanden sind, bei der Haushaltsversicherung inkludiert.